Paul Reitbauer

Paul Reitbauer verfügt über langjährige internationale Führungserfahrung im Tourismus, der Hotellerie und Gastronomie sowie als Interims- und Krisenmanager.

F.A.Q. – Wissenswerte Fragen und Antworten zum Fixkostenzuschuss II

Januar 2020 Allgemein

PAUL REITBAUERN IN FALSTAFF PROFI.

(Auszug)

Was ist das Ziel der Fixkostenzuschüsse?

Zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Covid-19 und den dadurch verursachten

wirtschaftlichen Auswirkungen sollen die konkreten Fixkosten betroffener Unternehmen durch einen Fixkostenzuschuss anteilig gedeckt werden.

 

Was ist unter dem Begriff Fixkosten zu verstehen?

Fixkosten sind Aufwendungen, die nicht reduziert werden können und zwangsläufig aufgrund der operativen inländischen Geschäftstätigkeit des Unternehmens anfallen.

Wie hoch ist der Fixkostenzuschuss II?

Der prozentuelle Fixkostenzuschuss entspricht dem prozentuellen Umsatzausfall. Wenn beispielsweise 60 % vom Umsatz ausfallen, so werden auch 60 % der Fixkosten ersetzt. Der Umsatzausfall muss mindestens 30 % betragen. Die maximale Höhe ist pro Unternehmen mit 800.000 Euro begrenzt.

Welche allgemeinen Voraussetzungen gelten für die Beantragung?

Das Unternehmen muss tatsächliche Fixkosten haben und der Umsatzausfall muss zumindest 30 % betragen. Die Fixkosten müssen im Zeitraum zwischen dem 16. September 2020 und längstens bis zum 30. Juni 2021 entstanden sein. Ist der Antragsteller

ein Unternehmen in Liquidation (Abwicklung), so besteht mangels operativer Tätigkeit keine Antragsberechtigung. Unternehmen in einem Insolvenzverfahren sind grundsätzlich von der Antragstellung ausgeschlossen, außer ein Sanierungsverfahren wurde über sie eröffnet. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden.

 

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